Versicherungssumme je versicherte Person: im Todesfall ** 15.000,– EUR
**Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000,– EUR.
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person
4-Sterne-Reiseschutz
bis 45 Tage
Reise-Rücktrittsversicherung*
Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises
Urlaubsgarantie*
zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, beivorzeitiger oder verspäteter Rückreise
Reise-Krankenversicherung
Bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.
Notfall-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person
Wenn Sie von einer Reise außerplanmäßig – z. B. wegenunerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Verlust desArbeitsplatzes – vor Reisebeginn zurücktreten oder dieReise verspätet antreten müssen, ersetzen wir Ihnen - die Rücktrittskosten - die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oderverspäteter Rückreise*
* Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandeltenErkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch25,– EUR je versicherte Person.Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab.Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchunggeändert haben.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhaltenSie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen. Maßgebendfür den Versicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen und die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2014 (T-D)der HanseMerkur Reiseversicherung AG.Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können –wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellengerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Gerne übernehmen wir für Sie folgende Leistungen und würden uns über ihre Anfrage freuen:
Gruppen- und Vereinsfahrten
Buchungen und Planung von Zusatzleistungen
Klassenfahrten
Firmenveranstaltungen
Flughafentransfer
Familienfeiern
Shuttleservice
und vieles mehr…
Gerne auch telefonisch buchen:
Einfacher geht es nicht: Anrufen und die gewünschte Reise buchen! Die Buchungsbestätigung mit Ihren Daten bekommen Sie dann automatisch per Post zugeschickt.